Aussegnung - machen Sie das?
Ja. Unsere christliche Tradition kennt nicht nur die Trauerfeier, sondern auch die Aussegnung. Die Aussegnung erfolgt nach Eintritt des Todes. Bei der Aussegnung wird der verstorbene Mensch im Rahmen einer kleinen Andacht, mit Gebet und Worten aus der Bibel Gott anvertraut. Die Aussegnung kann an vielen Orten stattfinden: im Haus des verstorbenen Menschen (sofern möglich), im Krankenhaus/ Pflegeheim, aber auch nach der Überführung im Bestattungsinstitut (die meisten Bestattungsinstitute haben dafür geeignete Räumlichkeiten). Die Aussegnung findet im engsten Familienkreis statt und bietet hierdurch einen stillen Moment vor der öffentlichen Trauerfeier. Aus diesem Grund möchten wir Sie ermutigen, über diese Möglichkeit nachzudenken.
Was ist bei einer kirchlichen Trauerfeier der erste Schritt?
In der Regel werden die Pastor:innen und Gemeindebüros von dem Bestattungsinstituten direkt kontaktiert und über den Todesfall informiert. Dabei werden Ihre Wünsche (Datum, Uhrzeit und Form der Feier) übermittelt. Diese Wünsche können nicht immer erfüllt werden (Terminkollisionen), wir bemühen uns aber in jedem Fall, möglichst schnell verbindliche Zusagen zu machen! Zeitnah werden Sie auch angerufen, um einen Termin für ein persönliches Trauergespräch zu vereinbaren.
Was muss ich für das Trauergespräch beachten/ vorbereiten?
Einen festen Katalog von Regeln gibt es natürlich nicht, aber folgende Punkte könnten für Sie vor dem Trauergespärch hilfreich sein:
- Wo soll das Gespräch stattfinden? Diese Frage ist dann relevant, wenn Sie nicht in dem Haus/ der Wohnung wohnen, in dem der Todesfall sich ereignet hat. Die meisten Menschen entscheiden sich für das Haus/ die Wohnung der verstorbenen Person.
- Wenn möglich, nehmen Sie nicht alleine an dem Trauergespräch teil. Die Anwesenheit mehrerer Personen kann für Sie sehr hilfreich sein. Von diesen Personen können Sie Beistand erfahren, Sie können Ihre Erinnerungen mit eigenen Erinnerungen, der eigenen Perspektive ergänzen.
- Sie können gerne im Vorfeld einen kurzen Lebenslauf anfertigen, der die wichtigsten Lebensdaten über die verstorbene Person enthält. Es kann natürlich schmerzhaft sein, aber für das Gespräch sehr hilfreich, wenn Sie einige Fotos vorbereiten.
- Bitte bedenken Sie: jedes Menschenleben hat Sonnen- und Schattenseiten. Keine der beiden Seiten muss verschwiegen werden. Je aufrichtiger von der verstorbenen Person geredet wird, um so leichter wird es, dieses Leben wirklich zu würdigen. Sie schaffen dadurch Möglichkeiten für Dank, Klage und Vergebung. Sie können auch darauf vertrauen, dass Ihre Pastorin/ Ihr Pastor ganz gut entscheiden kann, was gesagt werden kann!
- Gibt es eventuell Menschen, die einige Worte sprechen wollen? Das ist oft der Fall, wenn die verstorbene Person aktives Vereinsmitglied war. Im Idealfall wird das auch im Rahmen des Trauergesprächs kommuniziert, aber eine Besprechung zu einem späteren Zeitpunkt ist auch möglich.
- Hatte die verstorbene Person einen Bibelspruch besonders gerne? Oder ein Lied aus dem Evangelischen Gesangbuch? Vielleicht eignet sich ja gerade der Tauf-, Konfirmations- oder Trauspruch der verstorbenen Person als biblischer Spruch für die Ansprache. Sie können aber die Auswahl ganz Ihrer Pastorin/ Ihres Pastors überlassen. Bei besonderen Liedwünschen wird Ihre Pastorin/ Ihr Pastor Sie einfühlsam beraten, ob diese Stücke tatsächlich passen.
Gibt es ein Gespräch auch vor einer stillen Urnenbeisetzung?
Auch wenn bei einer Beisetzung keine Ansprache erwünscht ist, kann ein Trauergespräch wohltuend sein, insofern wird es empfohlen - lassen Sie diesen Wunsch durch das Bestattungsinstitut übermitteln.
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